Impfpflicht im Pflegebereich ? Nein! Es ist nur eine Meldepflicht des Arbeitgebers !

Ich habe es ja schon mehrfach angesprochen: Das was uns allen als Impfpflicht für die Pflege (usw) verkauft wird, ist nach Meinung von immer mehr Anwälten keine Impfpflicht, sondern nur eine Verpflichtung für die Arbeitgeber, die Beschäftigten, die sich nicht impfen lassen wollen (oder können) zu melden. Diese Meldung soll dann ans Gesundheitsamt gehen. Und die sollen dann abwägen, ob dieses Personal ein Betretungsverbot für seinen Arbeitsplatz bekommt.
Im Rahmen dieser Einschätzung kommen die Anwälte dann zu dem Schluss, dass sehr wahrscheinlich aufgrund des Personalmangels das Gesundheitsamt vermutlich eher nicht sanktionieren wird, wenn sie wissen, dass dann mglw. irgendwo in einem Pflegeheim oder einer Krankenstation noch weniger Personal verfügbar sein wird und die Patienten / zu Betreuenden darunter leiden.

Ich halte nach der Lektüre des Gesetzes IFSG §20a
(https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html) die Ausführungen der Anwälte für sehr plausibel.
Hier ist wieder einmal zu erkennen, das die Politik halbgare Vorgaben macht und die „Drecksarbeit“ dann den kleinen Sachbearbeitern (SB) vom Amt überlässt, die sich dann „blutige Nasen“ holen.
Das Problem ist ja, dass viele Arbeitgeber (AG) davon ausgehen, dass sie kündigen müssten. oder dass die Kraft (PK) kündigen müsste.
Man kann das aber auch anders sehen:
Wenn der AG die PK nicht kündigt, sondern weiter beschäftigt, dann läuft erst mal alles weiter. Sollte der Sachbearbeiter vom Amt ein Betretungsverbot aussprechen, haftet er, der SB, dafür. Persönlich!

Also für die Anordnung und den entstehenden Schaden: Der AG muss die PK gemäß Arbeitsvertrag weiter bezahlen und darf sie trotzdem nicht einsetzen. Und die Patienten bekommen schlechteren Service/Dienstleistung.
Ich persönlich vermute, dass das Amt für diesen Schaden aufkommen muss. Und das dürften vermutlich auch die SB vom Amt befürchten.

Exkurs:
Das ist übrigens bei einer Quarantäneanordnung genauso! Wer ohne Symptome nach einem Schnelltest oder PCR Test in Quarantäne muss, kann sofort den Anwalt anrufen und dagegen vorgehen. Es gibt nämlich aus dem Epidemischen Bulletin 39.2020 des RKI die Information , dass der PCR Test nicht beweist, dass man infektiös ist. (Seite 5 rechts unten und Seite 8) Es müsse erst eine Kultur angelegt werden, um die Vermehrungsfähigkeit des Virus und damit die Infektiösität zu beweisen!
Konkret hat seinerzeit eine Familie den Sachbearbeiter über einen Anwalt informieren lassen, dass für jeden Tag der Quarantäne eine persönliche Schadenersatzleitung vom SB selbst gefordert würde und am Folgetag kam dann der Bürgermeister persönlich mit dem Schreiben, das die Quarantäne aufgehoben sei.
(Quelle wird nachgereicht)

Und zu guter Letzt: In der aktuellen Lage, wo die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes für die Kontaktnachverfolgung rotieren, haben die mglw gar keine Zeit für die ungeimpften Pflegekräfte. ?

Es dürfte sehr spannend werden.

Ich verlinke hier mal ein Schriftstück bzw. einige Videos zur weiteren Lektüre.
https://www.dropbox.com/s/atj75b0w0p849m7/lexxis%20pflege%20Impfpflicht%20Arbeitsrecht%20text.pdf?dl=0


Telegram @Gesundheitswesen_in_der_Krise
Folgende rechtliche Einordnungen und Hilfestellungen gibt es inzwischen für uns:
Damit werden alle offenen Fragen zu eure Rechten und Pflichten abgedeckt.
Nur wer informiert ist, kann handlungsfähig bleiben!
? Die 10-teilige Video-Reihe mit dem Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
https://t.me/Gesundheitswesen_in_der_Krise/1253


aus 2020:
https://www.heise.de/news/Studie-Regierungen-nutzen-Coronakrise-als-Vorwand-fuer-Ueberwachung-und-Zensur-4931353.html